Transfermaßnahme § 110 SGB III
Transferagentur oder Transfermaßnahme
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden im bestehenden Arbeitsverhältnis (Kündigungsphase) im Unternehmen durch unsere Berater und Beraterinnen professionell auf den Bewerbungs- und Vermittlungsprozess vorbereitet. Für die Beratung, die Teilnahme an Seminaren oder einer Kurzqualifizierung werden die betroffenen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Regel freigestellt.
Unser Ziel in der Transferagentur oder Transfermaßnahme ist die Vermittlung aus dem Job in den Job.